Kfz-Versicherung

So mancher Pkw-Besitzer wird jetzt wieder darüber nachdenken, ob er zu einem günstigeren Kfz-Versicherer wechseln

soll. Denn bis Ende November kann ein bestehender Kfz-Versicherungsvertrag noch gekündigt werden, um bis zum Jahresanfang zu einem neuen Anbieter zu wechseln. Doch nicht immer bringt eine günstige Versicherungsprämie auch wirklich eine Ersparnis. Ist beispielsweise der Versicherungsumfang beim neuen Vertrag geringer als beim bisherigen, kann dies im Schadenfall ein x-Faches der eingesparten Prämie kosten.

 

Fast keine Kfz-Versicherung ist wie die andere – und das gilt nicht nur bei der Versicherungsprämie. Mögliche Unterschiede gibt es auch im Versicherungsumfang sowie bei der Höhe des eingeräumten Schadenfreiheitsrabatts (SFR) und/oder der

SFR-Schlechterstellung nach einem Schadenfall. Daher sollte man bei einem geplanten Wechsel der Kfz-Versicherung zu einem anderen Anbieter nicht nur auf den Versicherungsbeitrag achten. Ist der Versicherungsumfang des neuen

Vertrages geringer als in der bisherigen Police, kann dies zum Beispiel im Schadenfall teuer werden.

 

Muss man einen eingetretenen Schaden selbst zahlen, weil die neue Police diesen im Gegensatz zur bisherigen nicht abdeckt, können die durch den Versichererwechsel erzielten Prämienersparnisse auch auf Jahre gerechnet weitaus kleiner sein als die selbst zu tragende Schadenhöhe. Der Wechsel der Police würde einem somit teuer zu stehen kommen. Das gilt, wenn die

Schlechterstellung des SFR bei einem selbst verschuldeten Unfall in der neuen Police höher ausfällt, als es in der bisherigen Police gewesen wäre.

 

Mindestdeckung oder höchstmöglicher Schutz

 

Unterschiede beim Versicherungsumfang sind bereits bei der Kfz-Haftpflichtversicherung – der Pflichtversicherung für jeden, der einen Pkw auf öffentlichen Straßen nutzen will – möglich. Prinzipiell übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten für Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden der Unfallgegner, die mit dem versicherten Pkw verursacht wurden, wehrt aber auch unberechtigte oder überhöhte Forderungen Dritter ab. Während manche Policen jedoch nur die gesetzlich vorgegebenen Mindestversicherungs-Summen je Schadenfall – das sind 7,5 Millionen Euro für Personen-, 1,22 Millionen Euro für Sach- und 50.000 Euro für Vermögensschäden – absichern, gelten in anderen hohe pauschale Versicherungssummen.

 

Häufig angeboten wird zum Beispiel eine pauschale Versicherungssumme pro Schadenereignis von maximal 50 oder 100 Millionen Euro, davon maximal acht, zwölf oder 15 Millionen Euro für Personenschäden je geschädigte Person. Generell gilt, je höher die vereinbarte Versicherungssumme, desto besser, denn reicht die vereinbarte Versicherungssumme nicht, um den Schaden des oder der Unfallgegner zu begleichen, muss der Kfz-Fahrer oder -Halter den Restbetrag aus der eigenen Tasche zahlen.

 

Kfz-Haftpflichtversicherung mit Zusatz

 

Neben dem klassischen Haftpflichtrisiko lassen sich in einigen Kfz-Haftpflichtpolicen auch weitere Schadenfälle gegen Aufpreis mit absichern oder sind in der Police bereits kostenfrei enthalten. Dazu gehören die Mallorca-Police, eine Fahrerschutz-Versicherung, ein Auslandsschutz und/oder ein Schutzbrief.

 

Beispiel Auslandsschutz: In einigen Ländern sind die Leistungs-Verpflichtungen der dort ansässigen Kfz-Versicherer deutlich geringer als in Deutschland, demzufolge würde ein Unfallopfer im Ausland je nach Schadenart eine weitaus geringere Entschädigung erhalten als hierzulande. So sind zum Beispiel die Mindestdeckungssummen der Kfz-Haftpflichtversicherung in

einigen Ländern niedriger als in Deutschland. Auch einen Anspruch des unschuldigen Unfallgegners auf eine Entschädigung

wegen einer bei einem Unfall erlittenen Wertminderung des Autos gibt es in manchen Ländern nicht. Mit einem in der Kfz-Haftpflichtpolice enthaltenen Auslandsschutz wird der Versicherungskunde, wenn er mit seinem Auto unschuldig im Ausland in einen Unfall verwickelt ist, allerdings so gestellt, als hätte sich der Unfall in Deutschland ereignet.

 

Kaskoversicherung mit Basis- oder Premiumschutz

 

Auch im Versicherungsumfang einer Voll- oder Teilkaskoversicherung gibt es je nach Police zum Teil gravierende Differenzen. Während beispielsweise in einigen Teilkaskotarifen nur Unfälle mit Haarwild wie Rehen, Füchsen und Wildschweinen

versichert sind, sind in anderen auch Kollisionen mit anderen Tierarten wie Hunden, Vögeln und Schafen abgedeckt. 

Zudem sind bei manchen Kaskopolicen auch Schäden am eigenen Auto durch Marderbisse, durch Lawinen oder Erdrutsche oder auch durch grobe Fahrlässigkeit seitens des Kfz-Fahrers versichert, bei anderen nicht oder nur gegen Aufpreis.

 

Kasko-Policen unterscheiden sich mitunter zudem in der Höhe des Schadenersatzes: Sie enthalten dazu eine Vereinbarung, dass nach einem Totalschaden eines bis zu sechs, zwölf, 18 oder auch 24 Monate alten Pkws statt des Zeitwertes der Neuwert erstattet wird. Des Weiteren können sich Kasko-Policen bei der Absicherung der Sonderausstattung eines Kfz wie fest eingebaute Navigationsgeräte und Radiosysteme bis hin zu Sonderlackierungen unter anderem in der Höhe des gewährten Versicherungsschutzes unterscheiden.

 

Selbst beim Schadenfreiheitsrabatt gibt es Unterschiede Außerdem gibt es noch diverse andere Kriterien, nach der sich Kfz-Versicherungspolicen unterscheiden können. So kann die Höhe des eingeräumten Schadenfreiheitsrabatts, die sich in der Regel nach der Anzahl der schadenfreien Jahre richtet, je nach Versicherer anders sein. Manche berechnen die Jahresprämie zum Beispiel nach fünf schadenfreien Jahren (SF-Klasse 5) mit 46 Prozent der Grundprämie, andere verlangen dagegen bei gleicher SF-Klasse nur 38 Prozent.

 

Allerdings heißt das nicht, dass bei mehr Rabatt auch die Prämie niedriger ist, da es immer auf die Grundprämie ankommt. In einigen Policen fällt die Rückstufung bei einem Schaden in eine schlechtere SFR-Klasse weniger drastisch aus als bei anderen. Manche Policen enthalten auch die Zusage, dass man trotz eines Kfz-Haftpflicht- oder Vollkaskoschadens im nächsten Jahr keine Prämienerhöhung aufgrund einer SFR-Schlechterstellung befürchten muss, sofern man eine bestimmte Schadenfreiheitsklasse erreicht hat.

 

Unterschiede gibt es häufig auch bei den vereinbarten Selbstbeteiligungen in den Kaskotarifen sowie bei den von den Kfz-Versicherern eingeräumten Rabatten wie Einzelfahrerrabatt, Garagenrabatt, Nutzerkreisrabatt bis hin zum Wenigfahrerrabatt. Wer einen solchen Rabatt nutzt, sollte die Rabattkriterien auch erfüllen. Anderenfalls kann der Versicherer eine  Beitragsnachzahlung fordern, eine volle Jahresprämie als Strafe verlangen oder sogar Kaskoschadensleistungen kürzen.

 

Günstigere Prämie ohne Wechsel

 

Nur wer bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung darauf achtet, dass der Versicherungsumfang und die sonstigen Vertragsvereinbarungen der neuen Police nicht schlechter sind als der bisherige Kfz-Versicherungsvertrag, kann

Nachteile – auch in finanzieller Hinsicht – vermeiden. In der Regel können die meisten Autobesitzer bis zum 30. November ihre Kfz-Versicherung aufgrund der einmonatigen Kündigungsfrist zum Jahresende kündigen, um sich mit Versicherungsbeginn am 1. Januar bei einem anderen Kfz-Versicherer zu versichern.

 

Grundsätzlich muss ein Kfz-Versicherer zwar eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckung, nicht jedoch einen Voll- oder Teilkaskoschutz gewähren. Daher sollte man bei einem geplanten Wechsel darauf achten, dass der neue Kfz-Versicherungsvertrag nahtlos ab dem Ende des Vorvertrages den gewünschten Versicherungsschutz bietet. Wer sichergehen will, sollte möglichst noch vor der Kündigung einen Versicherungsantrag beim gewünschten Versicherer einreichen und

eine Bestätigung, dass der Versicherungsschutz entsprechend dem Antrag gewährt wird, einholen.

 

Wer die Versicherungsprämie reduzieren will, ohne den Versicherer zu wechseln, kann die Zahlweise von unterjährig auf jährlich umstellen oder angebotene Rabatte nutzen, die bisher nicht berücksichtigt wurden, obwohl man die Kriterien dazu erfüllt. Auch ein Tarifwechsel beim gleichen Kfz-Versicherer ist teils möglich. Doch auch dann ist zu prüfen, inwieweit sich der neue vom bisherigen Tarif unterscheidet. Grundsätzlich ist es sinnvoll, sich beim Versicherungsvermittler vor einer Vertragskündigung nach möglichen Prämienoptimierungen zu erkundigen.